AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Hotelaufnahmeverträge Hotel Restaurant RiBecca GmbH


1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auf alle Vertragsverhältnisse RiBecca GmbH, Hauptstr. 90, 28844 Weyhe anzuwenden. Diese AGB sind unter www.ribecca-weyhe.de einzusehen und somit den Kunden, den Mietvertragsparteien, sowie Dritten, im Sinne der Vorschriften des BGB ausreichend zur Kenntnis gebracht.


2. Vertragsabschluß, Leistung, Preise und Zahlung

a. Die vom Hotel zu erbringende Leistung ist durch den jeweils zum Vertragszeitpunkt gültigen, von der Direktion herausgegebenen "Tarif" näher präzisiert. Das Hotel ist ermächtigt, sowohl die zu erbringende Leistung als auch das vom Kunden zu bezahlende Entgelt einseitig abzuändern oder zu modifizieren, sofern zwischen Vertragsabschluß und Erbringung der Leistung ein Zeitraum von mehr als 120 Tagen liegt.

b. Gemietete Räumlichkeiten stehen dem Kunden nur während der vereinbarten Zeiten zur Verfügung. Eine über die vereinbarte Zeit hinausgehende Nutzung muß gesondert vereinbart werden und ist auch gesondert zu vergüten. Beschädigungen am Inventar oder über das normale Maß hinausgehende Verunreinigungen werden gesondert in Rechnung gestellt.

c. Vertraglich festgelegte Optionsdaten sind für beide Vertragspartner bindend. Das Hotel behält sich das Recht vor, nach Ablauf der Optionsdaten die reservierten Zimmer und Seminarräume anderweitig zu vermieten.

d. Sofern der Besteller der Leistungen des Hotels nicht mit dem von ihm genannten Vertragspartners identisch ist, erklärt er auf Seiten des von ihm genannten Vertragspartners, dem Schuldverhältnis als weiterer Schuldner beizutreten und sämtliche Verpflichtungen des von ihm angeführten Vertragspartners, aus diesem Vertrag zu erfüllen.

e. Alle Hotelleistungen sind, wenn nicht anderweitig vertraglich vereinbart, im Voraus für den gesamten Aufenthalt zu bezahlen.

f. Im Falle eines Rechnungsversandes ist die Summe ohne Abzüge sofort fällig. Für Rückstände verrechnet das Hotel Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem Basiszinssatz. Ist ein Kunde mit einer Rechnung in Verzug, so ist das Hotel berechtigt, von der Erbringung weiterer Leistungen - seien sie auch vertraglich vereinbart - gegenüber diesem Kunden Abstand zu nehmen.


3. Zimmerbereitstellung, -übergabe und -rückgabe

a. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmer Zimmer.

b. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.

c. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 12:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Für die zusätzliche Nutzung des Zimmers über diesen Zeitpunkt hinaus kann das Hotel bis zu 100 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen.


4. Nichtinanspruchnahme der Leistungen des Hotels (NoShow)

Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommen Zimmern bzw. bei Stornierung ab 24 Stunden vor Anreise ist dieser verpflichtet, dem Hotel die Kosten für eine (1) Hotelübernachtung zu ersetzen. Stornierungen zu einem früheren Zeitpunkt sind kostenfrei.


5. Haftung des Hotels

a. Die Parteien vereinbaren, daß das Hotel nicht für Sachen haftet, die von Kunden oder Besuchern in allgemein zugänglichen Räumen des Hotels, in Seminarräumen oder technischen Einrichtungen eingebracht werden. Für Gegenstände, die der Kunde oder Gast in das von ihm gemietete Zimmer einbringt, wird die Haftung auf das gesetzlich zulässige Maß beschränkt. Insbesondere wird die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die Haftung wird ferner eingeschränkt auf persönliche Gegenstände des Gastes, ausgeschlossen von der Haftung werden Wertgegenstände wie etwa Schmuck, Pelzmäntel, Geld, Handys, Notebooks etc. Diese Wertgegenstände sind mittels gesondertem Aufbewahrungsvertrag an der Rezeption zu hinterlegen . Kommt der Kunde dieser Aufforderung zur Hinterlegung von Wertgegenständen nicht nach, so ist das Hotel von jeder Haftung frei.

b. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verplichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um Störungen zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

c. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgeld, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalt haftet das Hotel nicht.


6. Essen und Trinken

Mitgebrachte Speisen und Getränke dürfen in den öffentlichen Bereichen des Hotels nicht verzehrt werden. Das Frühstück kann nur in den dafür vorgesehenen Räumlichkeiten (Restaurant) eingenommen werden. Die Mitnahme von angebotenen Frühstücksbestandteilen ist, ebenso wie die Zubereitung von Speisen auf den Zimmern, untersagt.


7. Schlussbestimmung

a. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden sind nicht getroffen. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

b. Der Gerichtsstand für sämtliche sich zwischen den Parteien aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist Syke.


RiBecca GmbH

Hauptstr.90, 28844 Weyhe

- Die Geschäftsleitung -